Schneider Bausachverständigenbüro
 

Bauschäden


Schäden sind Folgeerscheinungen von Fehlern und Fehler wiederum sind Abweichungen vom Soll - Zustand, deren Auswirkunden sehr unterschiedlich sind.

  1. Die Abweichungen führen zu tolerierbaren Mängeln, da sie keinen Schaden zur Folge haben.

  2. Die Abweichungen führen zu Folgen, die eine Instandsetzung oder Ersatzvornahme erforderlich machen.
Als Folgen von Schäden können eintreten:
  • Beeinträchtigung der Optik

  • Einschränkung der Gebrauchstätigkeit

  • Einschränkung der Dauerhaftigkeit

  • Einschränkung der Standsicherheit



Je nach Verwendungszweck erstellen wir für Sie eine Beweissicherung oder ein Gutachten.

Wir begutachten den Zustand Ihres Objekts, beraten Sie über den IST-Zustand und erläutern Ihnen entsprechende Vorschläge zum erreichen des Soll-Zustandes.

Dies umfasst die Bauaufnahme einer Analyse des vorhandenen Bauzustanden und einen Abgleich des Soll - Zustandes mit dem Ist - Zustand.

Nach Bedarf ermitteln wir Ihnen die Sanierungskosten und / oder erarbeiten Sanierungsvorschläge.


Da die Facetten der Schäden an Gebäuden, sowie die Erhebung und Beweissicherung sehr individuell ist, kann eine pauschale Aussage über Kosten und Massnahmen nicht getroffen werden. Eine Bearbeitung von Bauschäden kann ohne Ortstermin nicht durchgeführt werden.




Qualitätssichernde Baubegleitung


Sie sind mit den Leistungen Ihres Handwerkers nicht zufrieden?
Ihr Handwerker jedoch ist überzeugt von seiner Leistung.

Um hier einen Konsens zu erreichen, mit dem Vorteil, dass Ihre in Auftrag gegebene Leistung in entspechender Art und Weise ausgeführt wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für Sie als Vermittler tätig zu sein.
Der Handwerker wird von uns auf seine nicht fachgerechte Ausführung hingwiesen.

Durch unsere Vermittlerrolle ersparen Sie sich
  • Geld, z.B. Kosten für die Beweissicherung, Rechtsanwalt- und Gerichtkosten

  • Zeit, z.B. Stillstand bis zur entgültigen Entscheidung....


 

» Zu beachten ...

» Drei Dinge sind an einem Gebäude      zu beachten: dass es am rechten        Fleck stehe, dass es                            wohlgegründet, dass es vollkommen    ausgeführt sei. «

Johann Wolfgang von Goethe

 

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Roland Schneider  •  Frühlingsstraße 21  •  91807 Solnhofen