Schneider Bausachverständigenbüro
 

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Rechtsanwälte Baurecht:
  • www.dres-gjb.de



Vereine und Verbände:
  • www.fachwerk.de

  • www.AltesHaus.com

  • www.Jurahausverein.de

  • www.bdsh.de



Fachfirmen:
  • www.holzjaeger.de

 

» Zu beachten ...

» Drei Dinge sind an einem Gebäude      zu beachten: dass es am rechten        Fleck stehe, dass es                            wohlgegründet, dass es vollkommen    ausgeführt sei. «

Johann Wolfgang von Goethe

 

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